Zweck und Ziel
Dieser musikalische Wettbewerb der Stufen D (schwer) und
E (sehr schwer) nach der 5-teiligen Einstufung dient der Standortbestimmung
und Feststellung der Leistungsfähigkeit der Blasorchester
in Österreich. Er soll zur Hebung des musikalischen Niveaus
Österreichischer Musikkapellen und zur Verbesserung des
Image in der Öffentlichkeit beitragen. Im Vordergrund
steht die Förderung originaler, insbesondere österreichischer
Blasorchesterliteratur, sowohl zeitgemäßer wie
auch traditioneller Tonsprache.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt ist je Bundesland einschließlich
Südtirol und Liechtenstein ein Blasorchester der Stufe
D (schwer) oder Stufe E (sehr schwer) nach der geltenden 5-teiligen
Einstufung.
Jedes Orchester verpflichtet sich zur Teilnahme an der Konzertwertung
nach eigener Einstufung und zur Gestaltung einer kurzen MarschMUSIKdarbietung
(mit Schwerpunkt auf dem musikalischen Beitrag) sowie zur
Mitwirkung beim Gemeinschaftsspiel im Rahmen der Schlussfeier.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen
aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen
zurückzuweisen.
Programmwahl
Bei der Konzertwertung hat der Teilnehmer ein Pflichtstück
und zwei Selbstwahlstücke (zeitgenössischer sowie
traditioneller Tonsprache) im Schwierigkeitsgrad der jeweiligen
Stufe des Orchesters vorzutragen. Eines der beiden Selbstwahlstücke
hat das österreichische Werkschaffen zu berücksichtigen.
Die Gesamtspieldauer (Pflichtstück und 2 Selbstwahlstücke)
sollte nicht mehr als 35 Minuten betragen. Die Selbstwahlstücke
sind gemeinsam mit der Anmeldung mittels einer Partitur dem
OK zur Genehmigung vorzulegen.
Nach erfolgter Bestätigung der Selbstwahlstücke
durch die Musikkommission des OK sind unmittelbar 4 weitere
Partituren (möglichst Originalpartituren) des Selbstwahlstückes
an den Veranstalter zu schicken.
Über das Vortragen eines Einspielstückes beim Konzertwettbewerb
(maximale Spieldauer: 3 Minuten) entscheidet der Teilnehmer
selbst. Das Einspielstück wird nicht gewertet.
Jury / Bewertung
Alle musikalischen Vorträge werden von einer internationalen
Jury, bestehend aus fünf anerkannten Blasmusikfachleuten
gewertet. Die Wertung findet „offen“ und mittels
Computerauswertung unmittelbar nach dem Auftritt des jeweiligen
Blasorchesters statt.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
Nenngeld
Jedes teilnehmende Orchester verpflichtet sich zur Zahlung
eines Nenngeldes in der Höhe von € 500,00 (Euro
fünfhundert). Die Bezahlung des Nenngeldes hat gleichzeitig
mit der Anmeldung durch Überweisung auf das Konto „Österreichischer
Blasmusikwettbewerb“ 32600150002 bei der Volksbank Feldkirchen
(BLZ 42600) zu erfolgen.
Bei einer Absage der Teilnahme nach dem 01. Mai 2008 durch
das Orchester wird das Nenngeld vom Veranstalter einbehalten.
Reihenfolge der Auftritte
Die Reihenfolge der Auftritte der Teilnehmer wird ausschließlich
durch das OK festgelegt. Auftrittswünsche für die
Konzertwertung können angemeldet, deren Berücksichtigung
jedoch nicht garantiert werden
Pflichtstücke
Stufe D (schwer)
Thomas Doss –OUVERTÜRE ALLEMANDE
MITROPA Music - De Haske (Deutschland) GmbH
Rotlaubstraße 6, D-79427 Eschbach
Tel. 0049 (0) 7634 / 550-0, Fax +49 (0) 7634 / 550-155
E-Mail: verkauf@dehaske.de , Homepage: www.dehaske.com
Stufe E (sehr schwer)
Zdenek Lukas – SINFONIA BREVIS
Musikverlag RUNDEL GmbH,
Untere Gewendhalde 27-29, D-88430 Rot an der Rot
Tel.: 0049 (0) 8395 / 94260; Fax 0049 (0) 8395 / 9426890
Mail: info@rundel.de , Homepage: www.rundel.de
Anmeldeschluss
Die Anmeldung der Teilnehmer zum 7. ÖBW 2008 hat bis
spätestens 01. Dezember 2007 beim OK zu erfolgen. Später
eingelangte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Unterkunft und Verpflegung
Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die
Unterbringung der Teilnehmer auf der Basis 2x Vollpension
sowie den Eintritt zum Konzertwertungsspiel.
Alle weiteren Kosten (Reisekosten, Getränkekosten, Eintritt
für Festkonzert etc.) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Rechte
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass
die Wettbewerbsauftritte in Bild- und Tonaufzeichnungen festgehalten
werden. Eventuelle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen
ausschließlich beim Veranstalter.
Rechtsweg und Haftung
Sämtliche Entscheidungen des OK sind endgültig
und unanfechtbar.
Während des Aufenthaltes wird vom Veranstalter für
Instrumente und Utensilien keinerlei Haftung übernommen.
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