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Zweck und Ziel

Dieser musikalische Wettbewerb der Stufen D (schwer) und E (sehr schwer) nach der 5-teiligen Einstufung dient der Standortbestimmung und Feststellung der Leistungsfähigkeit der Blasorchester in Österreich. Er soll zur Hebung des musikalischen Niveaus Österreichischer Musikkapellen und zur Verbesserung des Image in der Öffentlichkeit beitragen. Im Vordergrund steht die Förderung originaler, insbesondere österreichischer Blasorchesterliteratur, sowohl zeitgemäßer wie auch traditioneller Tonsprache.


Teilnahme

Teilnahmeberechtigt ist je Bundesland einschließlich Südtirol und Liechtenstein ein Blasorchester der Stufe D (schwer) oder Stufe E (sehr schwer) nach der geltenden 5-teiligen Einstufung.
Jedes Orchester verpflichtet sich zur Teilnahme an der Konzertwertung nach eigener Einstufung und zur Gestaltung einer kurzen MarschMUSIKdarbietung (mit Schwerpunkt auf dem musikalischen Beitrag) sowie zur Mitwirkung beim Gemeinschaftsspiel im Rahmen der Schlussfeier.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen zurückzuweisen.


Programmwahl

Bei der Konzertwertung hat der Teilnehmer ein Pflichtstück und zwei Selbstwahlstücke (zeitgenössischer sowie traditioneller Tonsprache) im Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Stufe des Orchesters vorzutragen. Eines der beiden Selbstwahlstücke hat das österreichische Werkschaffen zu berücksichtigen.
Die Gesamtspieldauer (Pflichtstück und 2 Selbstwahlstücke) sollte nicht mehr als 35 Minuten betragen. Die Selbstwahlstücke sind gemeinsam mit der Anmeldung mittels einer Partitur dem OK zur Genehmigung vorzulegen.
Nach erfolgter Bestätigung der Selbstwahlstücke durch die Musikkommission des OK sind unmittelbar 4 weitere Partituren (möglichst Originalpartituren) des Selbstwahlstückes an den Veranstalter zu schicken.
Über das Vortragen eines Einspielstückes beim Konzertwettbewerb (maximale Spieldauer: 3 Minuten) entscheidet der Teilnehmer selbst. Das Einspielstück wird nicht gewertet.


Jury / Bewertung

Alle musikalischen Vorträge werden von einer internationalen Jury, bestehend aus fünf anerkannten Blasmusikfachleuten gewertet. Die Wertung findet „offen“ und mittels Computerauswertung unmittelbar nach dem Auftritt des jeweiligen Blasorchesters statt.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.


Nenngeld

Jedes teilnehmende Orchester verpflichtet sich zur Zahlung eines Nenngeldes in der Höhe von € 500,00 (Euro fünfhundert). Die Bezahlung des Nenngeldes hat gleichzeitig mit der Anmeldung durch Überweisung auf das Konto „Österreichischer Blasmusikwettbewerb“ 32600150002 bei der Volksbank Feldkirchen (BLZ 42600) zu erfolgen.
Bei einer Absage der Teilnahme nach dem 01. Mai 2008 durch das Orchester wird das Nenngeld vom Veranstalter einbehalten.


Reihenfolge der Auftritte

Die Reihenfolge der Auftritte der Teilnehmer wird ausschließlich durch das OK festgelegt. Auftrittswünsche für die Konzertwertung können angemeldet, deren Berücksichtigung jedoch nicht garantiert werden


Pflichtstücke

Stufe D (schwer)

Thomas Doss –OUVERTÜRE ALLEMANDE
MITROPA Music - De Haske (Deutschland) GmbH
Rotlaubstraße 6, D-79427 Eschbach
Tel. 0049 (0) 7634 / 550-0, Fax +49 (0) 7634 / 550-155
E-Mail: verkauf@dehaske.de , Homepage: www.dehaske.com


Stufe E (sehr schwer)

Zdenek Lukas – SINFONIA BREVIS
Musikverlag RUNDEL GmbH,
Untere Gewendhalde 27-29, D-88430 Rot an der Rot
Tel.: 0049 (0) 8395 / 94260; Fax 0049 (0) 8395 / 9426890
Mail: info@rundel.de , Homepage: www.rundel.de


Anmeldeschluss

Die Anmeldung der Teilnehmer zum 7. ÖBW 2008 hat bis spätestens 01. Dezember 2007 beim OK zu erfolgen. Später eingelangte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.


Unterkunft und Verpflegung

Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die Unterbringung der Teilnehmer auf der Basis 2x Vollpension sowie den Eintritt zum Konzertwertungsspiel.
Alle weiteren Kosten (Reisekosten, Getränkekosten, Eintritt für Festkonzert etc.) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.


Rechte

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Wettbewerbsauftritte in Bild- und Tonaufzeichnungen festgehalten werden. Eventuelle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich beim Veranstalter.


Rechtsweg und Haftung

Sämtliche Entscheidungen des OK sind endgültig und unanfechtbar.
Während des Aufenthaltes wird vom Veranstalter für Instrumente und Utensilien keinerlei Haftung übernommen.

 
Teilnehmerkapellen 2008

Bürgermusik Millstatt
Harmoniemusik Eschen
Stadtmusik Hollabrunn
MV Lohnsburg am Kobernaußerwald
Bürgermusik Zell am See
Musikkapelle Groß St. Florian
Stadtkapelle Bozen
Stadtmusikkapelle Landeck
Bürgermusik Götzis
Akad. Bläserphilharmonie Wien

 
Blasmusikwettbewerb seit 1990
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Unsere Partner
Stadtgemeinde Feldkirchen
Österreichischer Blasmusikverband
Kärntner Landesmusikverband
Land Kärnten
Stadtkapelle Feldkirchen
MF Marketing GmbH
 

 

 

 

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